Das sollten Sie beachten, wenn Sie etwas bei uns ausleihen!

WILLKOMMEN IN DER BIBLIOTHEK TRAUN

Wir ersuchen Sie, sich mit der nachfolgenden Verleihordnung vertraut zu machen. Für allfällige Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

EINSCHREIBUNG

Die Einschreibung erfolgt schriftlich in Form einerLesererklärung. Zum Nachweis der Identität ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung anerkennen Sie die Verleihordnung. Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Mit der erfolgten Einschreibung erhalten Sie einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Dieser Ausweis berechtigt zur Entlehnung von Medien der Bibliothek Traun. Wir ersuchen Sie, Namens– oder Adressänderungen umgehend bekannt zu geben.

ENTLEHNUNG

Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Sie die entsprechenden Leistungen der Bibliothek in Anspruch nehmen. Die Entlehnung erfolgt EDV-unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass Medien ausschließlich für den privaten Gebrauch entlehnt werden dürfen. Ein öffentliches Abspielen oder ein Weiterverleih ist nicht statthaft. Die Entlehnung ist auf maximal 10 Medien beschränkt, DVDs und Blu-rays, CDs, CD-ROMs und Spiele sind auf je 5 Stk. begrenzt . Nachschlagewerke und Zeitschriften des laufenden Monats können nicht ausgeliehen werden. Sofern Medien bereits entlehnt sind, merken wir diese gerne für Sie vor.

ENTLEHN– UND VERLÄNGERUNGSFRISTEN

Die Entlehnfrist beträgt für Bücher vier Wochen, für alle anderen Medien zwei Wochen. Eine Verlängerung der Entlehnfrist von Medien ist möglich, sofern für diese keine Vormerkung vorliegt. Die Verlängerungsdauer beträgt bei Büchern zwei Wochen, bei anderen Medien eine Woche. Verlängerungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in der Bibliothek angemeldet werden. Wir ersuchen Sie, Ihren Verlängerungswunsch vor Ablauf der Entlehnfrist bekannt zu geben. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine schriftliche Mahnung, wobei abhängig von der Dauer der Überschreitung Säumnisgebühren und Unkosten in Rechnung gestellt werden.

GEBÜHREN

Die für die Entlehnung von Medien und für die Nutzung verschiedener Serviceleistungen zu entrichtenden Gebühren sowie allfällige Säumnisgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle, die Teil dieser Verleihordnung ist.

BEHANDLUNG DER MEDIEN UND HAFTUNG

Im Interesse aller BibliotheksnutzerInnen ersuchen wir Sie um sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Vergewissern Sie sich schon bei der Ausleihe, ob diese sich in einem ordentlichen Zustand befinden und geben Sie bereitssichtbare Schäden gleich bekannt. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Medien verursacht werden. Für verlorene oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden: Bei bis zu einem Jahr alten Medien der Neuwert, bei älteren Medien 50% des Neuwertes. Für eine Verletzung der Urheberrechte durch die Benutzer übernimmt die Bibliothek Traun keine Haftung.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Die MitarbeiterInnen der Bibliothek Traun können an Kinder und Jugendliche nur für sie geeignete Medien ausfolgen. Wir ersuchen Sie, Spiele geordnet zurück zu bringen. Wenn Sie länger als 2 Jahre keine Medien ausleihen, können Sie aus der Benutzerdatei gelöscht werden. Vor einer neuerlichen Ausleihe ist dann eine Wiedereinschreibung erforderlich. BenutzerInnen, die diese Bibliotheksordnung fortgesetzt missachten, können von der Benutzung der Bibliothek Traun ausgeschlossen werden.

DIE BIBLIOTHEK TRAUN FREUT SICH, SIE ALS KUNDIN / KUNDEN ZU BEGRÜSSEN!

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